Montag10–20 Uhr
Dienstag10–20 Uhr
Mittwoch10–20 Uhr
Donnerstag10–20 Uhr
Freitag10–20 Uhr
Samstag10–20 Uhr
Heute geöffnet: 10–20 Uhr

IHR BESUCH IM OBERPOLLINGER

Der Oberpollinger ist geöffnet. Der Eintritt zum Store wie zu den Restaurants und Bars ist nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Der Besuch unserer Restaurants und Bars ist für Geimpfte, Genesene und Getestete im Rahmen der »3G-Regel« möglich. Hierzu benötigen Sie entweder einen personalisierten, digital verifizierbaren Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 (per QR-Code oder App) oder ein negatives Corona-Testergebnis sowie einen Lichtbildausweis.*

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

*Der Besuch ist für Geimpfte ab dem 15. Tag nach der finalen Impfung (gilt auch für Booster-Impfungen), für genesene Personen, die entweder ein mehr als sechs Monate altes, positives PCR-Testergebnis sowie mindestens eine Impfung gegen Covid-19 oder ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate altes, positives PCR-Testergebnis nachweisen können sowie für getestete Personen, die einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen können, möglich. Die digitalen Nachweise werden beim Eintritt zu unseren Restaurants und Bars geprüft und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen.

FAQs

 

Hat der Oberpollinger geöffnet?

Der Oberpollinger hat geöffnet. Für einen Besuch des Stores ist kein Nachweis mehr nötig. Für den Besuch unserer Restaurants und Bars benötigen Sie entweder einen personalisierten Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 oder ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) sowie einen Lichtbildausweis. Alle Nachweise müssen personalisiert und digital (per QR Code oder App) verifizierbar sein. Der Eintritt ist nur mit einer FFP2-Maske möglich.

Wie sind die Öffnungszeiten?

Die Öffnungszeiten des Oberpollinger sind: Montag bis Samstag, 10 bis 20 Uhr.

Sind alle Etagen und Departments geöffnet?

Ja, alle Etagen und Departments sind für Sie geöffnet – auch unsere Restaurants und Bars. Der Besuch dort ist für Geimpfte, Genesene und Getestete nach den geltenden Bestimmungen der aktuellen Corona-Verordnung zur »3G-Regel« möglich. Alle Nachweise müssen personalisiert und digital (per QR-Code oder App) verifizierbar sein. Für den Besuch des Stores ist kein Nachweis mehr nötig.

Sind die Restaurants wieder geöffnet?

Unsere Restaurants sind wieder für Sie geöffnet. Der Besuch dort ist für Geimpfte, Genesene und Getestete nach den geltenden Bestimmungen der aktuellen Corona-Verordnung zur »3G- Regel« möglich. Für Ihren Besuch dort benötigen Sie entweder einen personalisierten, digital verifizierbaren Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 (per QR-Code oder App) oder ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) sowie einen Lichtbildausweis.* Der Eintritt ist nur mit einer FFP2-Maske möglich.

Gibt es Food und Drinks to go?

Ja, Food und Drinks to go bieten wir für Sie an.

Mit welchen Nachweisen kann ich den Oberpollinger besuchen?

Für Ihren Besuch im Store müssen Sie keine Nachweise vorlegen. Der Besuch unserer Restaurants und Bars ist für Geimpfte, Genesene und Getestete im Rahmen der »3G-Regel« möglich. Für Ihren Besuch benötigen Sie einen personalisierten, digital verifizierbaren Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 (per QR-Code oder App) oder ein negatives Corona-Testergebnis sowie einen Lichtbildausweis.
Der Eintritt ist nur mit einer FFP2-Maske möglich.

Ich bin gegen Covid-19 geimpft – kann ich den Oberpollinger bzw. die Restaurants und Bars ohne Nachweise besuchen?

Für Ihren Besuch im Store müssen Sie keinen Nachweis mehr vorlegen. Unsere Restaurants und Bars können Sie ab dem 15. Tag nach Erhalt der finalen Impfung ohne Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses besuchen. Der Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss personalisiert und digital (per QR-Code oder App) verifizierbar sein.

Ich bin von Corona genesen – muss ich trotzdem ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, wenn ich den Oberpollinger bzw. ein Restaurant oder eine Bar besuchen möchte?

Für Ihren Besuch im Store müssen Sie keinen Nachweis mehr vorlegen. Wenn Sie schon an Corona erkrankt waren und nun genesen sind, können Sie auch unsere Restaurants und Bars ohne Test betreten, wenn Sie entweder ein mehr als sechs Monate altes, positives PCR-Testergebnis sowie mindestens eine Impfung gegen Covid-19 oder ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate altes, positives PCR-Testergebnis nachweisen können.

Worauf muss ich bei meinem Besuch im Oberpollinger achten?

Der Eintritt ist nur mit einer FFP2-Maske möglich. Beachten Sie außerdem die allgemeinen Hygieneregeln.

Worauf muss ich beim Besuch des Oberpollinger bzw. eines Restaurants oder einer Bar mit meinem Kind achten?

Für Ihren Einkauf im Store müssen Sie für Ihr Kind kein Corona-Testergebnis vorlegen. Die Maskenpflicht gilt ab dem Alter von 7 Jahren. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schüler*innen sind von der Testpflicht ausgenommen. Beachten Sie außerdem die allgemeinen Hygieneregeln.

Worauf muss ich beim Besuch eines Restaurants oder einer Bar achten?

Für Ihren Besuch dort benötigen Sie entweder einen personalisierten, digital verifizierbaren Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 (per QR-Code oder App) oder ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) sowie einen Lichtbildausweis. Geimpfte müssen ab dem 15. Tag nach der finalen Impfung keinen Test vorlegen. Genesene Personen, die entweder ein mehr als sechs Monate altes, positives PCR-Testergebnis sowie mindestens eine Impfung gegen Covid-19 oder ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate altes, positives PCR-Testergebnis nachweisen können, benötigen ebenfalls keinen Test. Alle Nachweise müssen personalisiert und digital (per QR-Code oder App) verifizierbar sein.
Der Eintritt ist nur mit einer FFP2-Maske möglich.

Brauche ich ein personalisiertes, negatives Corona-Testergebnis für meinen Besuch im Oberpollinger?

Nein, zurzeit müssen Sie kein Testergebnis vorlegen.

Muss ich vor meinem Besuch einen Click & Meet-Termin buchen?

Nein, eine Terminbuchung ist zurzeit nicht notwendig.

Besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-und Nasenschutzes?

Im Oberpollinger muss eine FFP2-Maske getragen werden, außerdem gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Besteht die Möglichkeit, Beauty Treatments zu buchen?

Beauty Treatments können zurzeit leider nicht gebucht werden.

Können Personal Shopping Termine gebucht werden?

Ja, Sie können einen Termin für Ihr Personal Shopping buchen.